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Gemeinsam gegen Kinderpornografie im Internet PDF   E-Mail
Geschrieben von Martina Dankof   
Mittwoch, 22. April 2009
Stopp KinderpornografiePolitik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Netz gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Provider Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Die Anbieter Deutsche Telekom AG, Vodafone Deutschland und Arcor AG, Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH, Kabel Deutschland GmbH und Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (die rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes abdecken) verpflichten sich, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein.

Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite.
Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA, die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte...
Deutschland folgt dem Beispiel anderer Länder
Deutschland folgt mit dem so genannten "Access Blocking" dem Beispiel anderer Länder, die dieses System teilweise bereits seit Jahren erfolgreich praktizieren. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren kinderpornografische Seiten auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen - in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßte das Ergebnis der Verhandlungen: „Die Vertragsunterzeichnung steht am Ende einer intensiven Diskussion, die auch gezeigt hat, dass wir den Finger in eine Wunde gelegt haben. Es sind alle Argumente offen und intensiv ausgetauscht, diskutiert und bearbeitet worden. Das hat zu schwierigen Verhandlungen geführt, aber es war nötig. Ich bin dankbar, dass die Probleme benannt und ausdiskutiert worden sind. Wir können uns nun auf einen vorbildlichen gemeinsamen Weg machen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir handeln müssen und weil das gegenseitige Verständnis für die gemeinsame Verantwortung gewachsen ist“, sagte die Bundesministerin nach der Vertragsunterzeichnung.

Weitere Schritte im Kampf gegen Kinderpornografie folgen
Ursula von der Leyen machte jedoch deutlich, dass das Sperren der Seiten nur ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie sein kann. „Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt“, so die Bundesfamilienministerin.
Der jetzt geschlossene Vertrag ist demnach Teil der Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung und soll folgende Ziele vorantreiben:

Kinderschutz: Die Sperrung verhindert, dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird.

Prävention: Die Zugangssperre bereits den Einstieg zu verhindern. Denn kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt eingesetzt, um potentielle neue "Kunden" zu werben, Hemmschwellen abzubauen und die Nachfrage systematisch anzuheizen.

Störung des Massengeschäftes: Mit den Sperrungen wird der kommerzielle Massenmarkt im Internet empfindlich gestört. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität immer weniger lukrativ.

Gesellschaftliche Ächtung: Das Sperren dieser Seiten ist ein wichtiges und deutliches Signal aller gesellschaftlichen Kräfte zur konsequenten Ächtung von Kinderpornografie - nicht nur im Internet.

Dass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich:

  • In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter, was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100 Prozent des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft.

  • Das Bundesfamilienministerium wird die Fortschreibung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden entwickelt werden.

  • Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz zum III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden nach Berlin einladen. Dort wird der Kampf gegen Kinderpornografie eines der Schwerpunktthemen sein.

Link: www.bmfsfj.de (Webseite des Bundesfamilienministeriums)
 
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