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  1. #1
    Spezialist Avatar von chrissyf.71
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    Hallo ihr Lieben!

    Wir hatten ja vor einiger Zeit einmal das Thema, was mit den Kindern geschieht, wenn die Eltern vorzeitig sterben sollten. Hatte euch ja versprochen, dass ich mich mit meiner Tante, die auf dem Jugendamt arbeitet, unterhalte und dann Bericht erstatte. Leider hatte ich das immer vergessen Heute nun hab ich sie gefragt und hoffe, dass eure Fragen mit diesem Post beantwortet sind.

    In aller Regel wird in einem solchen Fall direkt das Jugendamt informiert und das übernimmt für´s erste die Vormundschaft über das Kind bis ein vorläufiger Vormund gefunden wurde. Normalerweise wird direkt innerhalb der Familie nach einem geeigneten Vormund gesucht, entweder Großeltern, Geschwister, Paten, Onkel, Tante usw. Dieser wird zum vorläufigen Vormund ernannt und muß dann vor´m Familiengericht die Vermundschaft beantragen. Der sicherste Weg wäre aber, wenn man entweder notariell oder beim Rechtsanwalt eine Verfügung erarbeiten lässt, die die Sorge des Kindes beinhaltet. Möglich wäre das auch beim Jugendamt, aber der sicherste Weg ist der Notar oder Rechtsanwalt. Und in aller Regel würde das Familiengericht dann dem letzten Willen nachkommen, sofern es nicht begründetet Zweifel sieht, dass der von den Eltern bestimmte Vormund nicht dem Wohle des Kindes dienen würde. Nur in Ausnahmefällen, wenn seitens der Familie niemand das Kind aufnehmen würde, würde das Kind in eine Pflegefamilie kommen.

    Weitere Fragen? Ich würde versuchen, weitere Antworten zu bekommen.

    LG Christiane


    Forenmaus


    Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität.
    Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.

    (Sokrates, gr. Philosoph, 470-399 v.Chr.)

  2. #2
    Spezialist Avatar von Biene
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    Hallo Chrissyf!
    Vielen Dank für deine Infos!
    Sollte man ja doch mal darüber nachdenken die Vormundschaft beim Notar zu regeln! Ein herzliches Dankeschön auch an deine Tante!
    Liebe Grüße Biene!


  3. #3
    Spezialist Avatar von chrissyf.71
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    Ja Biene, das hab ich mir auch schon länger überlegt, zumal bei uns ja jemand feststehen würde, der die Kinder nehmen würde.

    LG Christiane


    Forenmaus


    Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität.
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  4. #4
    Spezialist
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    hallo chris,
    danke fuer deine muehen.
    die antwort hat all meine fragen beantwortet.
    ich werde auf alle faelle nun doch mal mit meinem mann zum notar gehen.

    lg. conny
    liebe kann man lernen.
    und niemand lernt besser als kinder.
    wenn kinder ohne liebe aufwachsen,
    darf man sich nicht wundern,
    wenn sie selber lieblos werden.

    astrid lindgren

  5. #5
    Neuling
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    Hallo Chrissy,
    ich hätte da noch mal eine Frage. Unsere Eltern würden sich bei unserem Tod vermutlich um die Kinder zanken. Besonders meine Schwiegermutter ist extrem verrückt auf unser Kind und möchte es bereits jetzt am liebsten großziehen. Ich hingegen würde das gerne verhindern und meine Mutter als Vormund bei unserem Tod festlegen. Leider zieht da mein Partner natürlich nicht mit. Er möchte testamentarisch festlegen, dass beide Eltern sich die Vormundschaft teilen müssen. Geht so etwas? Kann man zwei Personen zwingen, miteinander das Sorgerecht zu teilen? Für meine Mutter wäre das zumindest die MÖglichkeit weiterhin eine Rolle im Leben meines Kindes zu spielen, da sie wesentlich älter ist. Meine Schwiegermutter ist zudem Erzieherin und hat beim Jugendamt vermutlich bessere Chancen. Nach welchen Kriterien entscheidet denn das Jugendamt? Alter, Verheiratet... ?? Es wäre total lieb, wenn du diese Sachen noch in Erfahrung bringen könntest. Liebe Grüße Caro


  6. #6
    Spezialist Avatar von Styling-Mouse
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    Hallo!

    das mit dem Anwalt oder Notar ist nicht ganz Richtig.
    Ich selbst habe mit meinem Anwalt darüber gesprochen und er hat mir gesagt das man dieses zwar tun kann aber nicht bindend ist.
    Man muß dieses auch nicht beim Anwalt hinterlegen.
    Es wird so oder so geprüft werden,wer den meißten Kontakt hatte mit dem Kind.
    Und in welcher Beziehung man mit dem Kind stand.

    Es ist auch nicht immer zwingend Notwendig, das ein Vater das Sorgerecht bekommt.Wenn die Mutter verstorben ist.
    z.B. können dann auch Großeltern vorgezogen werden.

    Es ist immer durch das Gericht anfechtbar.

    Gr.Yasmin





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    Jeder soll sein Leben so Leben wie er es möchte

  7. #7
    Spezialist Avatar von Styling-Mouse
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    Übrigens ist es auch möglich das sich mehrere Personen das Sorgerecht teilen.
    Wenn nicht geht macht es das Jugendamt,ich weiß nicht ob das wirklich der beste Fall ist.





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