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Thema: Düsseldorfer Tabelle
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10.02.2011, 10:12 #1
hab mal heute eine Frage an euch
Kennst sich jemand mit der Düsseldorfer Tabelle und dem Berechnen von Unterhaltszahlung aus ??
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/se...ftab/intro.htm
irgendwie kapier ich das nicht so...
LIEBE GRÜSSE MICHA
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10.02.2011, 10:42 #2
Nein, kenne mich damit nicht aus. Kannst du nicht einen Anwalt befragen? Den brauchst du ja eh für die Scheidung.
LG alusru
Lesen gefährdet die Dummheit
Forenagentin
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10.02.2011, 11:03 #3
Hallo Mischa-
Jeder Anwalt-auch der Scheidunganwalt -rechnet dir die Düsseldorfer tabelle aus und sagt dir was du bekommst
Forenprinzessin
Mit Mann und 3 Kiddis
Lucas 15 Joshua 12 und Zoey 6
Um die wichtigen Lektionen im Leben zu lernen,muss man jeden Tag einmal die Angst überwinden
Es ist egal wer dein Vater war und was er getan hat,wichtig sind die schönen Erinnerungen die du an ihn hast!
Unsere besten Eigenschaften stecken wir in unsere Liebe zur Familie,
denn sie ist das Maß unserer Stabilität und sie bestimmt unsere Loyalität
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10.02.2011, 11:57 #4
Hi Mischa,
wie schon gesagt wird dein Anwalt das ganze ausrechnen.
Doch noch mal zum nachsehen die aktuelle Liste
Düsseldorfer Tabelle 2011
Dort kannst Du ja auch noch mal sehen ,wieviel es geben kann




F O R E N K A T Z E
Jeder soll sein Leben so Leben wie er es möchte
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10.02.2011, 13:46 #5
Danke für eure Antworten
wir haben nur einen Anwalt (kann mir keinen eigenen leisten--habe ja kein eigenes Geld) und der hat ja ausgerechnet das Junior kein Unterhalt bekommt..
wollte nur mal selbst nachschauen,ob es wirklich so ist...
habe nun seit heute vormittag die Bestätigung das es so ist....leider...
nochmals danke für eure Beiträge
LIEBE GRÜSSE MICHA
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10.02.2011, 14:04 #6Spezialist
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- 16.01.2008
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- 7.835
Ich denke, da nimmst du das Einkommen Deines Exmannes und guckst in der Tabelle,was er (je nach Alter) für Tassilo zahlen müsste. Dann kannst Du von Tassilos Ausbildungsvergütung 90 Euro (Aufwand) abziehen und guckst, ob der Ex noch was drauf zahlen muss.
LG hanja
Forenseele
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10.02.2011, 14:10 #7
@hanja---genauso ähnlich wird es auch gemacht
Zeile schauen wo der Nettolohn des U-Pflichtigen angegeben ist...
dann........
Lehrlingslohn
plus Kindergeld
minus Ausbildungsvergütung
minus Unterhaltsmindessatz laut Düsseldorfer Tabelle...( bei uns wäre dies in Zeile 4 weil Junior sehr bald 18 wird)
und schon kann ich nun ersehen das Junior leider wirklich über dem Satz liegt....
LIEBE GRÜSSE MICHA
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10.02.2011, 14:17 #8Spezialist
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Dann kann man wohl ledier nichts machen.
Hat denn Tassilo viel Kontakt zu seinem Vater?
LG hanja
Forenseele



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