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Alt 06.03.2008, 12:52   #1
Bernd
Neuling
 
Registriert seit: 06.03.2008 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2
Bernd befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
freie Schulwahl (Schulgastantrag)
Hallo zusammen,
wir wohnen an der Stadtgrenze von Hamburg in Schleswig-Holstein und möchten unseren Sohn in Hamburg einschulen.
Gibt es Möglichkeiten / Ausnahmen die eine freie - länderübergreifende - Schulwahl zulassen? So habe ich von einem Schulgastantrag gehört, der beim Schulamt eingereicht werden sollte.
Hat jemand damit Erfahrungen? Vielen Dank. Bernd
Bernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 13:09   #2
jodatz
Spezialist
 



Benutzerbild von jodatz
 
Registriert seit: 04.05.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 27.580
jodatz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
jodatz eine Nachricht über Skype™ schicken
Hallo Bernd,
erstmal herzlich willkommen hier bei uns.
Ich wohne selbst in Hamburg und würde dir raten, dich mal direkt mit Mitarbeitern des SIZ in Verbindung zu setzen oder mit der von dir ausgesuchten Schule.
Stadt Hamburg: Beratung über schulische Bildungsgänge

Es müsste in jedem Fall möglich sein, denn soweit ich erfahren habe, wird es auch für Schüler aus SH und Niedersachsen schwerer werden, an weiterführende Hamburger Schulen zu kommen, wenn sie nicht schon hier eine Grundschule besucht haben. ( Habe ich neulich irgendwo gehört - ohne Anspruch auf Richtigkeit )

Ich wünsche euch viel Erfolg und und vielleicht erzählst du uns hier ja mal wie das ausgegangen ist.
__________________
Liebe Grüße
Jodatz





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Gebildet ist der, der weiß, wo er findet, was er nicht weiß.
jodatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 13:33   #3
KATHI
Spezialist
 



Benutzerbild von KATHI
 
Registriert seit: 04.05.2007 Ort: HAMBURG
Beiträge: 21.785
KATHI befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Bernd
Herzlich willkommen hier bei uns

Ich glaub das geht-eine freundin von mir wohnt auch in "Schleswig-Holstein "und der Sohn geht in Hamburg zur Schule---

Wie weit an der Hamburger Grenze wohnt ihr denn???
__________________
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Um die wichtigen Lektionen im Leben zu lernen,muss man jeden Tag einmal die Angst überwinden

Es ist egal wer dein Vater war und was er getan hat,wichtig sind die schönen Erinnerungen die du an ihn hast!
Unsere besten Eigenschaften stecken wir in unsere Liebe zur Familie,
denn sie ist das Maß unserer Stabilität und sie bestimmt unsere Loyalität
KATHI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 08:09   #4
Bernd
Neuling
 
Registriert seit: 06.03.2008 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2
Bernd befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo und vielen Dank für die nette Aufnahme im Forum,

ich habe inzwischen mit einer Dame beim SIZ gesprochen und dabei erfahren, dass der sog. Gastschulantrag die einzige legale Möglichkeit sei, sein Kind in einer HH Schule unterzubringen. Der Gastschulantrag wird formlos bei der Behörde für Bildung und Sport gestellt.
Da Schleswig-Holstein keine Ausgleichszahlungen vornimmt - HH die Schulkosten somit in vollem Umfang alleine tragen muss - sind im Gastschulantrag hinreichende Gründe anzugeben.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Gastschulantrag gesammelt und kann hier wertvolle Tips geben?
Welche anderen Möglichkeiten seht Ihr? So könnte man seinen (Zweit-)Wohnsitz nach HH verlegen. Was ist dabei zu beachten? Bin über jede Erfahrung dankbar. Liebe Grüße, Bernd
Bernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 09:39   #5
Biene
Spezialist
 



Benutzerbild von Biene
 
Registriert seit: 30.06.2007 Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 4.183
Biene befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Bernd!
Ich habe vor vier Jahren auch einen Gastschulantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Koblenz gestellt.
Meine Tochter wollte mit ihren Freunden aus dem Kindergarten zusammen in die Schule gehen, welche aber wegen Bezirksgrenzen eine Schule in einem anderen Ortsteil besuchten. Nun war es leider so, das wir 5 Meter unterhalb dieser Grenze wohnen. Der Schulbus unserer Wunschschule fährt an unserer Haustür vorbei. Leider sind wir mit unserem Gastschulantrag nicht weit gekommen. Wir warteten monatelang auf eine Antwort, haben ständig dort angerufen, immer wieder Briefe geschrieben und sogar Fotos von den Örtlichkeiten hin geschickt. Aber die ADD hat es einfach ausgesessen und sich nicht geäußert, bis der erste Schultag vor der Tür stand ( wir hatten Laura dann unverbindlich in unserer Bezirksschule angemeldet, mit dem Vermerk das ein Gastschulantrag gestellt wurde).
Irgendwann schalteten wir auch einen Anwalt ein, aber auch der erreichte noch nicht mal eine Stellungnahme von der ADD über die Angelegenheit. Auch ans Telefon bekam man den netten Herrn nicht, ich redete immer nur mit seinem Sekretär.
Aus reiner Verzweifelung hab ich mich dann ans Kultusministerium in Mainz gewandt und schilderte dort mein Problem der zuständigen Sachbearbeiterin.
Und was die mir sagte zog mir fast die Schuhe aus. Die Dame sagte mir das ich mit meiner Begründung nicht die geringste Chance hätte bei der ADD den Antrag bewilligt zu bekommen, die pochen auf Bezirksgrenzen. Meine einzigste Chance sei zu lügen! Ich sollte einfach behaupten, das meine Tochter Nachmittags von jemandem betreut wird, der in diesem Schulbezirk wohnt. Müsste dann aber auch von jemandem dort Name und Adresse angeben.
Nach der Aussage war ich echt vom Donner gerührt. Ich fragte dann noch, ob es Sinn machen würde für 3 - 4 Monate (nur auf dem Papier) umzuziehen, weil ich dachte, wenn sie einmal in der Schule ist, ziehen wir einfach wieder in unsere Wohnung. Wollte für die Zeit schon ein Zimmer anmieten. Aber die
Sachbearbeiterin sagte, das mache keinen Sinn, sobald wir uns dann wieder ummelden müsste sie die Schule wechseln, weil sich ja dann der Schulbezirk wieder ändert.
Auch fand ich keinerlei Unterstützung bei der Direktorin unserer Schule, wo ich das Thema natürlich zuerst angesprochen hatte, denn wenn sich die Direktoren der beteiligten Schulen einig sind, ist ein "Antrag auf ein Gastschulverhältnis" gar nicht nötig! Aber die Direktorin wischte mir direkt über den Mund und verkundete verärgert, dass das nicht möglich sei, und lies sich auch auf keine weiteren Diskussionen ein. Denn jedes Kind mehr bring der Schule mehr Schulgeld. Und leider sind den Verantwortlichen die Kinder ganz egal!
Jetzt fragst du nach Rat und Tipps.
Auf Grund meiner, leider schlechten, Erfahrungen überlege ich nun, was ich machen würde, wenn ich noch einmal vor diesem Problem stehen würde!
1. Ich würde direkt zum Anwalt gehen und von Anfang an alles über den Anwalt machen, und das so früh wie möglich, denn die haben alle Zeit der Welt, aber der erste Schultag kommt im Sommer!
2. Obwohl ich es verabscheue, und ich das jetzt hier wahrscheinlich nicht sagen sollte, aber ich würde denen die Hucke voll lügen, das sich die Balken biegen. Denn wenn man ehrlich ist erreicht man leider nichts!
3. Ich würde, nach einer gewissen Wartezeit an die Öffentlichkeit gehen und von dem Beamtenirrsinn und dem Bürokratenwahnsinn die Zeitung berichten lassen.

Meine Tochter war todunglücklich und wollte am Anfang überhaupt nicht in die Schule und es ist einem Kind schwer etwas begreiflich zu machen, dessen Irrsinn man selber nicht nachvollziehen kann. Da sind viele Tränen geflossen und es war eine Menge Überredungskunst gefragt.
Jetzt stehen wir am Ende der Grundschulzeit und ich glaube, wir hätten viel weniger Probleme gehabt, wenn Laura auf die andere Schule gegangen wäre.

Ich drücke dir ganz feste die Daumen und ich hoffe nicht, das ich dich mit meiner Erfahrung entmutigt habe. Bei uns waren auch mehrere die ihre Kinder in bezirksfremde Schulen einschulen wollten, aber keiner ging den Weg weiter wie bis zur Direktorin, welche natürlich direkt ablehnte.
Je mehr Eltern versuchen was zu unternehmen umso eher wird der Quatsch mit den Schulbezirken vielleicht mal von den Behörden überdacht, aber leider machen das viel zu wenige!

Vielleicht wird das auch in Hamburg besser gehandhabt wie in Rheinland-Pfalz!
Es würde mich sehr interessieren, wie es bei euch weiter geht. Bitte halte uns doch auf dem laufenden!
Lieben Gruß, Biene!
Biene ist offline   Mit Zitat antworten
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