Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
Wie kann ich meinem Sohn helfen ?
Mein Sohn ist 14 Jahre alt geworden und lebt mitlerweile seit 14 monaten in einer Einrichtung. In dieser Einrichtung wohnen Kinder die Probleme mit der Schule und ihrem verhalten haben also doppelten Förderbedarf.
Seid kurzem wird er sehr schnell aggresiv und vergreift sich an tote Gegenstände.Es droht eine Einweisung in die KJP Osnabrück. Er hat auch keine lust mehr in dieser Einrichtung zu wohnen und möchte am liebsten zu Hause bei seiner Familie sein. Aber hier gibt es keine Schulmöglichkeit für ihn zu besuchen .
Was kann ich tun, wie kann man ihm helfen aus dieser Situation zu kommen.
Wielange besteht die Schulpflicht? Wann kann er die Schule verlassen als Schulabgänger?
Was passiert wenn wir die Maßnahme abbrechen?
Was für Folgen hat das für uns und für mein Sohn?
Wer kann uns weiterhelfen und Tipps geben?
herzlichen Dank
Kurt Lehmler
Eingetragen von Kurt Lehmler am 27.02.2010 um 12:28 Uhr
Hallo, Kurt,
ich glaube nicht, dass deinem Sohn geholfen ist, wenn er die Schule verlässt - selbst, wenn er dann seine Schulpflicht schon erfüllt haben sollte. Es sei denn, er ginge danach in eine Ausbildung; ich finde es schon wichtig, dass er einen geregelten Tagesablauf hat und nicht nur 'abhängt', ohne jede Perspektive wie es weitergeht.
Kannst du überhaupt noch eingreifen? Haben die Mutter und du noch das Sorgerecht? Es muss ja schon ausreichen Gründe gegeben haben, dass er überhaupt in diese Einrichtung gekommen ist. Was ist das für eine Einrichtung? Betreutes Wohnen?
Ich glaube, die Problematik ist zu komplex, als dass man hier im Forum die Situation richtig einschätzen und dir mit Rat helfen kann. Wahrscheinich gibt es einen Betreuer in Form von Sozialarbeiter oder Jugendamt, das wären dann doch die Ansprechpartner für dich, oder?
Vielleicht meldet sich noch jemand, der mehr Ahnung hat und dir eher helfen kann. Alles Gute!
Dodo
Eingetragen von Dodo am 27.02.2010 um 12:54 Uhr
Das Sorgerecht haben wir noch und behalten es auch .
Es gibt hier keine Schule die er besuchen könnte die Kinder nehmen mit einem doppeldem förderbedarf..
Trotzdem danke
Eingetragen von Kurt Lehmler am 27.02.2010 um 13:10 Uhr
Hallo Kurt,
hier im Forum kannst du zu diesem Thema am besten [SIZE='4']Mikael befragen. Am besten über PN.
Er arbeitet im Jugendamt, siehe Profil.
Er kann dir bestimmt besser helfen wie wir.
Eingetragen von alusru am 27.02.2010 um 13:30 Uhr
besten dank für die info
Eingetragen von Kurt Lehmler am 27.02.2010 um 13:37 Uhr
Hallo Kurt!
Erstmal kann ich Dich gut verstehen, dass du Deinen Sohn ,der das auch gerne möchte, nach Hause holen willst.
Da ich nicht weiß, weshalb genau er NICHT auf eine Regelschule gehen kann und ich auch die örtlichen Gegebenheiten nicht kenne, kann ich Dir von hier aus nicht richtig helfen.
Aber wende Dich an Euren zuständigen Sozialarbeiter und erkläre ihm die Sachlage.
Rein schulischem Förderbedarf müsste ja auch vor Ort entsprochen werden können und der zweite Punkt (worüber Du ja nicht genauer geschrieben hast)erledigt sich ja vielleicht irgendwann wieder.
Wie gesagt, sprich Euren Sozialarbeiter an!!
LG hanja
Eingetragen von hanja am 27.02.2010 um 13:55 Uhr
besten dank
Eingetragen von Kurt Lehmler am 27.02.2010 um 14:50 Uhr
Hallo!
da alusru mich hier ja schon groß angekündigt hat, will ich auch nochmal meinen Senf dazu geben.
Erstmal ist es natürlich so, dass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Schulpflicht besteht. Das heißt bis zum 16. Geburtstag deines Sohnes. Aber wie andere hier schon sagten, ist es wohl auch dann nicht ratsam die Schule ohne abschluss zu verlassen, denn was soll dann mal aus ihm werden? Ohne Schulabschluss hat er ja nie eine Chance.
Ist diese Maßnahme gerichtlich bzw. stattlich angeordnet oder ist sie freiwillig? Habt ihr neben dem sorgerecht(was fast nie entzogen wird) den auch das viel entscheidernde Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn sie freiwillig ist habt ihr natürlich das Recht die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. allerdings müsst ihr eurem Kind den Schulbesuch ermöglichen. hierbei sollte ihr beachten, dass eine Schule nicht so einfach das recht hat einen Schüler abzulehnen. Dafür braucht es schon eine gute Begründung. Vielleicht könnt ihr euch ja mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter zusammen setzen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für einen begleiteten Umgang, d.h. ein Betreuer begleitet euren Sohn mit in die Schule und ist imer dabei um Notfalls einzugreifen. Wenn die möglichkeiten einer solchen Betreuung bestehen ist es für die Schulen schwerer einen Schüler abzulehnen. Macht dann auf jeden Fall Druck beim Sachbearbeiter und bei den Schulen!
Sollte das betreute Wohnen allerdings angeordnet sein, könnt ihr im Moment nicht so viel tun. Dann muss euer sohn diese Maßnahme nämlich durchziehen, andernfalls wird er euch komplett entzogen und ihr dürft ihn vielleicht sogar gar nicht mehr sehen.
Warum fühlt sich euer Sohn dort den nicht wohl? Vielleicht ist es einfach die falsche Unterbringung für euren Sohn? Wir haben im augenblick ein Pflegekind, dass in einer betreuten Einrichtung überhaupt nicht klar gekommen ist(mehrmals abgehauen) und jetzt hier bei uns wirklich glücklich ist.
Um euren Sohn wieder zu bekommen sollte ihr immer Engagement zeigen. Seit bereit für eine externe Therapie(eventuell Familientherapie) und seit zuverlässig was Termine und Absprachen angeht. Sagt eurem Sohn, dass er sich nicht aufgeben soll nur weil er unglücklich ist und lasst ihn selber mit seinem Anliegen zum Sachbearbeiter gehen. In dem Alter ist es oft überzeugener, wenn die Jugendlichen selbst aktiv werden.
Ich kenne eure situation nicht und ich weiß auch nicht wo die Probleme bei euch und besonders bei eurem Sohn liegen. Ihr solltet aber beachten, dass es manchmal schon sinnvol ist die Jugendlichen aus ihren gewohnten Strukturen herauszunehmen, auch wenn es für alle Beteiligten anfangs total überzeugen und ungerecht erscheint.
Eingetragen von Mikael am 28.02.2010 um 15:30 Uhr