Warum darf man keine zwölf Vornamen haben?
Nach einem Gerichtsurteil sind zwölf Namen eine Belastung für das Kind und damit nicht erlaubt.
Aber ist die Namenswahl nicht Sache der Eltern?
Im Prinzip schon. Doch die Behörden haben die Pflicht, Kinder vor lächerlichen, unzumutbaren oder ungeeigneten Namen zu bewahren. Im Zweifelsfall endet die Sache vor Gericht.
So mussten die Standesbeamten beispielsweise klären, dass ein Kind nicht Störenfried, Gastritis, Pepsi-Cola oder Rosenherz heißen darf. Auch Pfefferminze, Möwe, Borrussia und Verleihnix wurden abgelehnt.
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