Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
Gastschulantrag
Hallo Ihr Lieben, könnt Ihr mir einen Rat geben, wie ich am besten einen Gastschulantrag genehmigt bekomme?
Da bei uns die Schulbetreuung bis August schließt und die Freundin meiner Tochter die Schule dann verläßt, sind wir am überlegen, ob wir nicht auch mitwechseln sollen. Allerdings befürchten wir, daß uns der Gastschulantrag evlt. nicht genehmigt wird und wir dann doch in der Schule bleiben müssen. Habt Ihr einen Tip für uns?! Viele Grüße v. Sanne
Eingetragen von Sanne am 21.04.2008 um 20:57 Uhr
Hallo Sanne,
soweit ich weiß, ist das meist nicht so einfach. Man muss schon wichtige Gründe haben, also z.B.berufstätig sein und das Kind wird nach der Schule in einem anderen Ort betreut. Dann kann es an der dortigen Schule als Gastkind aufgenommen werden.
Frag doch mal bei eurem Schulamt nach.
Eingetragen von Gingha am 22.04.2008 um 11:13 Uhr
Hallo Sanne,
warum wollt ihr denn wechseln ? Nur weil die Freundin wechselt ?
Sollte es heißen ab August schließt die Schulbetreuung nach der Schule oder wie sollte ich den Satz verstehen.
Ein Schulwechsel sollte schon gut begründet sein, denn er hat für Kinder ja auch immer Auswirkungen.
Eingetragen von jodatz am 22.04.2008 um 14:04 Uhr
Erstmal ganz lieben Dank für die Antworten.
@jodatz: genau, unsere Schulkindbetreuung schließt im August, daher wechseln einige Eltern die Schule. Das Problem ist, daß es genau neben der Schule noch eine staatliche Schulbetreuung gibt, in die wir aber nicht wechseln wollen, da es dort etliche Mißstände gibt. Meine Arbeit möchte ich allerdings auch nicht so einfach aufgeben.
Eingetragen von Sanne am 22.04.2008 um 15:15 Uhr
Hallo Sanne!
Gastschulantrag, damit hab ich einige unschöne Erfahrungen gemacht. Hab dazu auch schon öfter geschrieben, siehe mal hier nach:
Mein Tipp: Du brauchst jemanden, den du angibst in dem Schulbezirk der Schule, der dein Kind nach der Schule regelmäßig betreut, weil du arbeitest.
Vielleicht kennst du ja jemanden, den du angeben kannst! Aber Vorsicht, es kann sein dass das überprüft wird. Eine Bescheinigung über die (eventuell auch nicht vorhandenen langen Arbeitszeiten), die diese Betreuung rechtfertigen solltest du dir auch besorgen. Vielleicht hilft dir ja da dein Arbeitgeber!
Und noch einen Tipp: beeil dich, die Schulbehörden haben Zeit, du nicht! Und lüg denen die Hucke voll, dass sich die Balken biegen. Die Wahrheit, damit kommst du nicht weit, denn das Wohl deines Kindes ist denen völlig egal!
Wünsche dir viel Erfolg!
Lieben Gruß, Biene!
Eingetragen von Biene am 24.04.2008 um 09:21 Uhr
@Biene: erstmal ganz lieben Dank für deine Antwort und die hilfreichen Tipps......... ich hab` nämlich auch das Gefühl, daß wir damit in ein Wespennest stechen werden. Ich will auf jeden Fall mit der Ummeldung noch warten, bis Notenschluß ist. ;) Gruß v. Sanne
Eingetragen von Sanne am 25.04.2008 um 18:57 Uhr