Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
Ausnahme bei Aufnahme von Gesamtschulen
Hallo.
ich war gestern bei einer Schulveranstaltung der Gesamtschule gewesen und dort gehört das keine Rücksicht auf soziale Komponenten der Eltern genommen wird. OK das Beispiel von dem Rektor das beide Eltern arbeiten müssen da sie ein Haus abbezahlen müssen war mir klar.
Aber mein Fall zum Beispiel: Ich hatte ein schwere Erkrankung, bin Erwerbsunfähig und schwer behindert. Meine Frau muss!!!! voll arbeiten. Ich schaffe es psychisch nicht immer mein Kind nachmittags zu betreuen (6 Monate Klinik Aufenthalt Psychosomatisch) und bei den Hausaufgaben zu helfen, geschweige den Essen zu kochen. Daher eine Frage weiß jemand ob das ein so genannter Härtefall ist oder ob das auch keinen Interessiert?
Es brennt mir ein bisschen auf den Fingernägeln bitte um Antworten der sich damit auskennt! Danke
:hilfe:
Eingetragen von ingmar am 06.12.2009 um 11:37 Uhr
Hallo Ingmar,
nein, keine Ausnahmen.
Hier ging die Tage ein Fall durch die Presse, wo ein CDU-Mitglied für eine Bekannte versuchte vorzufühlen, ob man da was machen kann...
Pikant, dass ausgerechnet die CDU hier weitere Gesamtschulen stark einschränkt.
Nein, hier haben schon Leute mit noch gewichtigeren Argumenten als Du geklagt und sang- und klanglos verloren.
There's no way... So leid es mir tut für Euch.
Einzig eine Gym-Empfehlung KANN hilfreich sein, weil in Integrierte Gesamtschulen die Klassen schon einigermaßen schulformaufgeteilte Schülerzahlen haben müssen. Und i.d.R. öfter von RS- und HS-Kindern gewählt werden als von Gym-Kindern. Zumindest meine Nichte bekam deswegen mal einen garantierten Platz.
An der Gesamtschule des Sohnes (keine IGS) waren auch weniger Gym-Kinder als RS-Kinder. Die Ablehnungsquote der RS-Kinder lag bei 50%, bei den Gym-Kindern bei 10%.
Trotzdem alles Gute für Euch.
Eingetragen von Deala am 06.12.2009 um 13:48 Uhr
Noch was...
Wenn Du nicht in der Lage bist, Deine Tochter zu versorgen, musst Du Dich ans Jugendamt wenden, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Du benötigst dann wahrscheinlich ein Attest o.ä. vom behandelnden Arzt.
Auf jeden Fall möchte ich Euch bitten, dann auch zu handeln und eine dauerhafte Lösung für Eure Tochter zu finden. Diese Verantwortung solltet Ihr auf jeden Fall - bei allen persönlichen Problemen - übernehmen. Deiner/Eurer Tochter zuliebe... und auch das möglichst bald initiieren. Solche Dinge dauern manchmal länger...
Alles Gute!
Eingetragen von Deala am 06.12.2009 um 14:04 Uhr
Hallo,
das ist alles geregelt. Meine Eltern wohnen neben uns.
Aber danke!
Igmar:dankeschoen:
Eingetragen von ingmar am 06.12.2009 um 14:23 Uhr
Ich bin mir da nicht so sicher - denke auch hier kommt es wieder aufs Bundesland an.
In Hamburg entscheiden die bei den weiterführenden Schulen weitgehend die Schulleiter und auch ggf. das Schulamt - wohin ein Kind kommt.
Da sucht man sich quasi die gewünschte Schule aus - möglichst natürlich in der Nähe (in HH nicht ganz so schwierig), meldet sein Kind dort an - und gibt möglichst schon bei dem Anmeldegespräch womöglich auch solche Gründe an.
In den meisten Fällen klappt das.
Ich hoffe zumindest für euch, dass ihr eine passende Schule findet, die eure Tochter ganztags betreut - denke dass meintest du auch mit Gesamtschule- eine Ganztagsschule
Vielleicht schreibst du uns einfach noch aus welchem Bundesland ihr kommt.
Eingetragen von jodatz am 06.12.2009 um 23:27 Uhr
Meine Tochter geht auf eine GEsamtschule! An dieser GEsamtschule richtet es sich weitestgehend nach Empfehlung. Ich kann jetzt nur von Janinas Klasse berichten. Dort hat die Hälfte Gymnasialempfehlung. Mit der Aufnahme schaut es dort so aus: GEschwisterkinder, Empfehlung, Ortsansässige. Und dann wird gefüllt mit dem Rest. Allerdings ist es bei uns im Saarland so, dass immer mehr Kinder mit Gymnasialempfehlung zur Gesamtschule gehen.
Eingetragen von chrissyf.71 am 08.12.2009 um 15:52 Uhr