Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
Tochter soll in parallele Lerngruppe versetzt werden! Was bedeutet das?
[SIZE='3']Hallo erst mal!
Also, ich habe zu Weihnachten einen Brief von der Schule meiner Tochter (13j, 6.te Klasse auf einer Gesamtschule in NRW) bekommen wo mir mitgeteilt wird das sie nach
§ 53(3) in eine parallele Lerngruppe versetzt werden soll!
Aber, was bedeutet dass den genau?
soll sie nur in einem Fach den Unterricht in einer anderern klasse besuchen oder komplett die klasse wechseln?
Liebe Grüße Darkeys
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 15:08 Uhr
Hallo Darkeys,
erstmal Herzlich willkommen hier.
Ich denke, diese Frage musst du den/die KL stellen.
Eingetragen von alusru am 26.12.2010 um 16:24 Uhr
Hallo
also das weiss ich auch nicht was das
heisst.
Gabs denn vorher irgentwelche
Probleme?
Eingetragen von Marita am 26.12.2010 um 16:31 Uhr
ja, aber es sind jetzt noch 2 Wochen Ferien!!!!!
und ich würde gern vorher wissen was das bedeutet!
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 16:36 Uhr
Ich finde es ja auch ein
bischen fies einem das in den Ferien
hinzuknallen.:eek:
Eingetragen von Marita am 26.12.2010 um 16:39 Uhr
Ist irgendwie was vorgefallen?
Sind die Noten sehr gut oder schlechter geworden?:mmm:
Betrifft das nur deine Tochter oder sind mehr Kiddies betroffen?
Eingetragen von alusru am 26.12.2010 um 16:39 Uhr
ja, die gab es... in der schule wird verdammt hart durchgegriffen...... meine Tochter hat unerlaubt das Schulgelände verlassen (ist zur 1.sten St gekommen, hatte aber zur 3.ten St. Ist von ner Lehrerin erwischt worden und wurde aufgefordert in die Betreuung zu gehen. hat den Lehrer da angelogen und hat zusammen mit ner Freundin das Gelände verlassen)
desweiteren hat ihre Klasse an Nikolaus Schoko-Nikolause bekommen und die hälfte der klasse hat nix besseres zu tun als damit im unterricht zu schmeißen, und ja, meine Tochter war auch eine davon!dafür hat sie mehrere pädagogische strafen von der schule bekommen.
und jetzt kommt halt noch die Versetzung in eine andere Lerngruppe hinzu und eine Klassenkonferenz.
ich unterstütze es absolut dass meine Tochter die Konsequenz dafür trägt wenn sie sch****e baut, aber ich verstehe bin mit meinem Latein am ende.....für die Aktion mit der schokolade mußte sie nachsitzen (wurde nach 1 stat 3 stunden abgebrochen weil der Lehrer nac
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 16:51 Uhr
das schöne ist, der brief ist datiert vom 21.12....
am 22.12 hab ich noch mit dem Klassenlehrer telefoniert weil ich ja wusste das noch eine disziplinarische strafe ansteht, der mir dann netter weise erzählte das da vor den Ferien nix mehr entschieden würde, dass würde nach den Ferien in ruhe entschieden. seine unterschrift ist mit auf dem Brief!!!!
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 16:54 Uhr
Ja also das ist ja wirklich hart
was die an Bestrafungen drauf haben.:eek:
Meine ist ja auch in der 6 Klasse.
Es gibt bei solchen Sachen Strafarbeiten
oder Verweise bei uns.
Beim 3 ten fliegt man von der Schule.
Aber was das mit der Versetzung
in eine paralelle Gruppe ist
weiss ich beim besten Willen nicht:mmm:
Eingetragen von Marita am 26.12.2010 um 16:58 Uhr
Na das haben die dann doch noch schnell
fertiggemacht.:sauer:
Eingetragen von Marita am 26.12.2010 um 16:59 Uhr
Ich finde das auch, dass da viele Strafen zusammen kommen. :mmm:
Warum macht deine Tochter da mit?
Vielleicht wollen sie deine Tochter aus dem Umfeld nehmen, damit sie auf andere Gedanken kommt?
Eingetragen von alusru am 26.12.2010 um 17:03 Uhr
ich weis, jede Mama verteidigt ihr Kind, aber ich weis auch das meine Tochter scheiße gebaut hat...
ich habe das Gefühl das da ein Exempel statuiert werden soll, damit alle sehen das sie durchgreifen!
sie wird so langsam aber sicher zu Sündenbock der klasse gemacht.......
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 17:07 Uhr
Du musst unbedingt nach
den Ferien in die Schule gehen
und das klären.
Ich stehe auch immer auf der Seite
meines Kindes aber für Fehler
muss sie auch gradestehen.
Vielleicht ist es ja wirklich so wie Alusru
meint.
Vielleicht soll sie nur aus dem Dunstkreis genommen
werden.:mmm:
Eingetragen von Marita am 26.12.2010 um 17:11 Uhr
am 17.1 findet die klassenkonferenz stat..
ich hätte meinen ursprünglichen beitrag evtl ausführlicher schreiben sollen, aber ich wollte ja ursprünglich auch nur wissen was ne lerngruppe ist....:ausrufe:
nachdem die lehrer verkündet hatten das der ausflug nicht stat findet, haben mehrere schüler der klasse gefordert das meine Tochter und ein anderes mädel aus der klasse verbannt werden (klar, sie waren sauer und lehrer fördern mit solchen aussagen auch noch den hass)
ich habe immer versucht eng mit den lehrern zusammen zu arbeiten (legen unsere KL leider nich viel wert drauf, bei niemandem)... hab mir für diese klasse den allerwertesten aufgerissen :sorry:, habe als klassenpflegschaftsvorsitzende so viel gemacht und nu steh ich wie der **** da... sorry, bin icht sauer und hab nen punkt erreicht wo ich nich mehr weiter weis.
bin bestimmt nich immer der bequemste mensch für lehrer weil ich mich immer voll für die klasse eingesetzt habe, und nu hab ich das gefühl wir
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 17:22 Uhr
Hallo Darkeyes,
wenn man nach den Begriffen 'Schulrecht Nordrhein-Westfalen § 53 Abs. 3' googlet, landet man u.a. bei einem Bericht der Zeitschrift Focus und da steht geschrieben:
Wahrscheinlich hat sich bei Deiner Tochter so viel summiert, dass die Schule zu dieser Ordnungsmaßnahme gegriffen hat. Als Eltern kann man dagegen Einspruch erheben (da müsste eine Rechtsbelehrung drunter stehen) und dann wird solch ein Einspruch vor Gericht verhandelt.
Außerordentlich schofelig ist die Reaktion des Lehrers, es sei denn, Ihr habt aneinander vorbeigeredet. D.h., der Lehrer meinte, Du wüsstest, dass da eben eine Ordnungsmaßnahme ansteht und wollte nur ausdrücken, dass ZUSÄTZLICH jetzt erstmal nix passiert...
Ist doof die ganze Sache..., aber eben rechtmäßig. Ob Ihr Eurer Tochter einen Gefallen tut, wenn Ihr Einspruch erhebt, müsst Ihr selber wissen.
Eingetragen von Deala am 26.12.2010 um 17:30 Uhr
Ist es nicht auf Gesamtschulen so, dass man je nach Begabung in verschiedene Kurse kommt? Vielleicht ist das mit den Lerngruppen gemeint?!
LG hanja
P.S. Lass Dir doch Weihnachten nicht verderben... Im Moment kannst du eh nix 'gewahr' werden!
Eingetragen von hanja am 26.12.2010 um 17:34 Uhr
Nochwas,
in Niedersachsen finden solche Klassenkonferenzen, bei denen Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden, IMMER mit Beteiligung von Elternvertretern, Schülervertretern und beteiligten Schülern plus deren Eltern statt. EIGENTLICH dürfte so ein Beschluss NICHT im stillen Kämmerlein gefallen sein, sondern NUR im Rahmen einer solchen Konferenz, WO IHR gehört hättet werden müssen.
Ich bin mir sicher, dass das nicht nur in Nds. so gehandhabt wird.
WENN also diese Maßnahme ohne EUCH beschlossen wurde und ohne Dich und Dein Kind anzuhören, dann ist das ein Verfahrensfehler und alleine das reicht aus, um die Sache anzufrechten. Verstehst Du, was ich meine?
Eingetragen von Deala am 26.12.2010 um 17:34 Uhr
Nee Hanja,
unter dem entsprechenden Paragraphen sind eindeutig die Ordnungsmaßnahmen aufgeführt. Das wird schon so sein, wie darkeyes das interpretiert.
Fröhliche Weihnachten übrigens :), auch an darkeyes!
Eingetragen von Deala am 26.12.2010 um 17:37 Uhr
ich zitiere mal den brief der schule....
'... ist beabsichtigt, folgende ordnungsmaßnahme gemäß § 53(3) SchulG anzuwenden:
Versetzung in eine parallele lerngruppe nach § 53(3) des SchulG NRW
Nach §53(7)... ist jedem schüler und seinem erziehungsberechtigten gelegenheit zu geben, ihren standpunkt vor der konferenz darzulegen, die über die maßnahme zu beschließen hat.....'
und nein, es sie soll nict in eine andere leistungsgruppe versetzt werden... E und G-kurse gibt es erst am 7.ten schuljahr.....
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 17:44 Uhr
Hallo Darkeyes,
aha, dann ist alles klar und vor allem absolut rechtlich einwandfrei. Eine Maßnahme, die die Schule anvisiert, vorab anzukündigen, ist nur fair. Bereitet Euch auf alles vor und vor allem erklärt, wie und warum Deine Tochter zukünftig keinen Mist mehr bauen wird. Wichtig ist, dass sie das selber glaubwürdig vortragen kann. Auch Ihr als Eltern solltet deutlich machen, dass weitere Vorfälle mit Eurer Tochter nicht zu erwarten sind.
Dann solltet Ihr in der Konferenz den Teilnehmern verdeutlichen, wie und warum eine andere Klasse für Eure Tochter ungünstig wäre. Abzielen würde ich an Eurer Stelle darauf, dass quasi ihre Schullaufbahn für eine 'Jugendsünde' gefährdet würde.
Mach' Deiner Tochter klar, was die Schule vorhat und mach ihr auch klar, dass von Ihrem Auftreten und ihrer Einsicht in die Dinge viel abhängt.
Eingetragen von Deala am 26.12.2010 um 18:08 Uhr
das war ja eigentlich auch nie meine frage, ob oder in wie weit das ganze rechtens ist, sondern
[SIZE='3']was es bedeutet in eine parallele Lerngruppe versetzt zu werden!?!?!?!
Eingetragen von Darkeys am 26.12.2010 um 19:51 Uhr
Ich denke einfach - in die Parallelklasse versetzt.
Das findet bei der Klasse meiner Tochter auch ab und zu statt - dass kids die Klassen wechseln müssen - um mehr Ruhe reinzukriegen - sie verteilen sozusagen die chaoten bei uns gerecht auf alle Klassen - supi.
Eingetragen von jodatz am 26.12.2010 um 20:02 Uhr
Guten Morgen,
ich habe Dir doch die Erklärung ergooglet, warum reagierst Du dann so angefressen? Auch das statement des Lehrers 'Vor den Ferien wird nichts mehr entschieden, sondern danach und in Ruhe' ist doch absolut nachvollziehbar und richtig. Das bestätigt doch die Unterschrift, es wird eben nach den Ferien zum Zeitpunkt der Konferenz alles weitere besprochen und entschieden. UND NOCH ist es nicht sicher, ob die Maßnahme der anderen Klasse tatsächlich stattfinden wird. Das hängt maßgeblich von Deinem und dem Auftreten Deiner Tochter in der Konferenz statt.
Um Deine Tochter zu schützen, solltest Du weniger sauer reagieren, sondern wirklich überlegen, wann und wie Du ihr helfen kannst, dass sie nicht mehr 'Blödsinn' macht.
Ich bin aufgrund von geringer Stundenanzahl keine Klassenlehrerin, sondern nur Fachlehrerin. Damit sitze in in meiner kleinen Schule fast in jeder Klassenkonferenz und habe die letzten Jahre wirklich an vielen teilgenommen. Daher die dringende Bitte an Dich, ruhig zu werden, alles zu überdenken und zu überlegen, WIE Deine Tochter aus der Nummer rauskommen kann. Und ganz vielleicht ist die andere Klasse u.U. auch ein Neuanfang... Übrigens kann eine nächste Maßnahme sein, wenn es nach der Überweisung in die andere Klasse immer noch nicht klappt, dass die Klassenkonferenz beschließt, Deine Tochter in einer andere Schule zu überweisen. Auch Unterrichtsausschluss bis zu drei Monaten ist möglich.
Du kannst hier als Mutter viel erreichen durch Mitarbeit und Einsicht, aber eben auch viel verbauen. Such' doch vor der Konferenz noch mal das Gespräch mit dem Klassenlehrer, das darfst Du durchaus.
Ich wünsch' Euch wirklich bessere Schulzeiten, damit das Lernen wieder im Vordergrund stehen kann.
Eingetragen von Deala am 27.12.2010 um 10:27 Uhr
sorry, da hast mich falsch verstanden! ich bin nicht 'angefressen'!
ich finde es absolut richtig dass meine tochter für ihr fehlverhalten die Konsequenz trägt! ich wollte ja lediglich wissen was versetzung in eine parallele lerngruppe heißt! weil in §53(3) steht ja versetzung in parallele klasse oder lerngruppe. und ich wollte wissen wo der unterschied liegt!
wollte mich einfach nur auf das gespräch vorbereiten und das klappt besser wenn man weis worum es geht!
lg Darkeys
Eingetragen von Darkeys am 27.12.2010 um 10:36 Uhr
So im Zusammenhang vermute ich auch, dass es sich um die Versetzung in die Parallelklasse handeln so!
Bevor die Schule einen Schüler der Schule verweisen kann, MUSS ein Versuch in einer Parallelklasse unternommen werden.
Allerdings muss da schon eine ganze Menge vorgefallen sein, zumindest bei uns an der Schule ist das schon eine der 'krassesten' Maßnahmen.
Ich würde Euch vorschlagen, dass Deine Tochter sich bei der Klassenkonferenz in jedem Fall für ihr bisheriges Verhalten entschuldigt und glaubhaft vorträgt, dass sie den unbedingten Willen hat, am Verhalten zu arbeiten!
Evtl. zu Hause üben, damit sie sich sicher fühlt, denn in der Konferenz sitzen doch meist schon recht viele Personen, Rektor, alle Lehrer, die sie hat, Elternvertreter, evtl. Schulsozialarbeiter...
da gut zu reden, ist schon etwas schwierig...
LG hanja
Eingetragen von hanja am 27.12.2010 um 14:06 Uhr
kleiner Nachtrag- bei uns sitzen in solchen pädagogischen Konferenzen nicht zwingend die EV, nur wenn von den betroffenen Eltern erwünscht !
Eingetragen von jodatz am 27.12.2010 um 14:35 Uhr
es gab anfang des 5.ten schuljahr´s einen vorfall mit der ganzen klasse, der zu folge hatte dass alle einen schriftlichen verweis bekamen! und dann halt jetzt in kurzer zeit die zwei anderen vorfälle.
'angedroht' hat man uns einen weiteren schriftlichen verweis.....
von dieser reaktion bin ich selber überrascht, aber da müssen wir wohl jetzt durch......
Eingetragen von Darkeys am 27.12.2010 um 15:20 Uhr
Ich denke, daß mit Lerngruppe auch die Paralellklasse gemeint ist.
Hier bei uns (Grundschule bis zur 6.Klasse) werden die Klassen teilweise auch als Lerngruppen bezeichnet.
Eingetragen von Netti am 28.12.2010 um 06:57 Uhr