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  1. #1
    Neuling Avatar von Kiwi_28
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    Bergisch Gladbach
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    2
    Hallo,

    ich habe durch google hier hin gefunden und habe ein paar rechtliche Fragen bezüglich Schulrecht.
    Die vom Schulamt wollten oder konnten mir nicht weiter helfen, die meinten nur ich solle einen Anwalt kontaktieren....

    1. Dürfen Lehrer darauf bestehen das Strafarbeiten im Unterricht erledigt werden?

    2. Kann ich daruf bestehen, dass der Sachkundelehrer mir den Grund der Strafarbeit ins Hausaufgabenheft hinein schreibt?

    3. Wenn ich meinem Sohn eine Entschuldigung für die Lehrer AG schreibe ohne begründung, darf die Rektorin auf den Grund des fern beleibens bestehen und nach Ihrem ermessen entscheiden ob er der AG fern beleiben darf?

    4. Darf die Schule entscheiden ob mein Sohn auf dem Hin- u. Rückweg zur Schule beim Roller fahren einen Helm tragen muss?

    5. Kann ich meinen Sohn aus der Hausaufgabenbetreuung herausnehmen?

    6. Gibt es auch bei uns in Köln Beratungsstellen sowie BEBUS in Hamburg?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...

    "Verantworlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut."LAOTSE (6.Jh.v.Chr.)

  2. #2
    Spezialist
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    7.837
    Also , ich kenne die Gesetzeslage nicht, konkrete Gesetzestexte wird es dazu auch wohl nicht geben.

    Daher kann ich Dir nur antworten, was ich aus meinem Schulalltag raus weiß, bzw., wie es hier läuft:
    1.Ich denke schon, der Lehrer entscheidet, was im Unterricht gemacht wird!
    2. Ich denke,: nein, du kannst höchstens drum bitten.
    3.Eine Entschuldigung sollte schon einen Grund enthalten. Z.B. mein Kind muss zum Arzt, oder so. Genauer erläuetern, weswegen der Arztbesuch stattfindet, musst Du dann nicht.
    4.Rein rechtlich wahrscheinlich nicht. Aber bei uns an der GS gilt auch: mit dem Rad kommt man nur mit Helm!
    Das ist halt eine Schulregel, an die man sich dann schon halten sollte.
    5.Wenn sie regulär zum Unterricht Eurer schule gehört nicht. Nur, wenn die Teilnahme freiwillig ist und dann meist nur zum Halbjahr.
    6. Ich bin nicht aus Köln und kann Dir da nicht weiterhelfen.

    Aber noch was Anderes: Irgendwie bist Du dermaßen KONTRA Eurer schule eingestellt, dass Du Deinem Sohn damit sicher keinen Gefallen tust.
    Was ist dabei, auf eine Entschuldigung den Grund des Fehlens zu schreiben, was ist dabei, den Helm auszusetzen, wenn es Schulregel ist...
    Irgendwie erscheinst du mir etwas "dickköpfig", nach dem Motto: ich bestimme alles allein...

    Sorry, das ist mein Eindruck.

    LG hanja

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