Archiv-Thema im Forum Schule + Erziehung
In eine andere Schule einschulen als vorgegeben?
Hallo,
heute haben wir unsere Tochter zur Einschulung für das nächste Schuljahr angemeldet. Auf Anraten unserer 'Wunschschule' ersteinmal dort, wo sie eigentlich hinmüsste. Dort sollten wir dann den Antrag stellen, dass sie in die Wunschschule kommt. Leider scheint das nicht so einfach....
Einen Antrag haben wir nicht bekommen und soooo einfach sei das ja schonmal gar nicht. Die Schule ist von der Schließung bedroht und die möchten die Schüler natürlich gerne halten. Wie sieht das aus mit freier Schulwahl? Auf Betreuung nach dem Unterricht, weil die Eltern arbeiten wird wohl auch keine Rücksicht genommen. :eek: :sauer:
Welche Schritte kann ich nun einleiten, damit unsere Tochter doch noch in die Schule gehen kann, die wir ausgesucht haben( diese ist von der Entfernung übrigens genauso weit, wie die 'vorgeschriebene')?
Grüße Melanie
Eingetragen von *Melanie* am 06.05.2008 um 22:11 Uhr
Hallo Melanie.
Ich kann dir leider nicht wirklich einen Rat geben.
Unser Sohn kommt dieses Jahr in die Schule.
Ursprünglich wollten wir ihn auch auf eine andere Schule gehen lassen. Aber ohne wirkliche Gründe, ist es wohl sehr schwer, diesen Antrag durchzukriegen. Jetzt haben wir ihn für die zuständige Schule angemeldet und auch schon die Bestätigung für die Hortbetreuung bekommen.
Den Hortvertrag werde ich demnächst beim Amt machen.
Ich drück dir die Daumen, daß es bei dir mit der anderen Schule klappt. ;)
Eingetragen von Netti am 06.05.2008 um 22:39 Uhr
Hallo Melanie,
bei uns ist das so, dass du an der Schule, die regulär besucht werden müsste, einen Vordruck auf Schulbezirkswechsel holen musst. Diesen füllst du aus und begründest, dass du wegen Berufstätigkeit dein Kind in eine Ganztagesschule (auch angeben welche) geben möchtest. Dann gibst du diesen Bogen bei der 'regulären' Schule ab und diese muss ihn dann an das Schulamt schicken, welches die Entscheidung ob oder ob nicht trifft.
Also den Bogen müssen die dir aber auf jeden Fall geben. Schließung hin oder her!
Herzliche Grüße - und nicht locker lassen,
Anni
Eingetragen von Anni am 07.05.2008 um 05:57 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Also, die andere Svhule ist keine Ganztagsschule. Ich hätte nur eien Betreuung in der Nähe( ob ich die dann wirklich brauche oder nicht, sei erst einmal dahingestellt. ;)).
ich war selber nicht dort, weil ich einen anderen termin hatte. Die Rektorin hat wohl sehr geschäftig nach dem Antrag gesucht, ihn aber nicht rausgerückt. Kann ich den evtl. auch irgendwo online finden?
Grüße Melanie
Eingetragen von *Melanie* am 07.05.2008 um 08:15 Uhr
Hallo Melanie!
Erst einmal möchte ich dich hier herzlich Willkommen heißen!
In Rheinland-Pfalz ist es so das du in der Grundschule keine Wahl hast. Es gibt Bezirke und dein Kind muss in die Schule in deren Bezirk ihr wohnt!
Trotzdem kannst du einen Antrag auf ein Gastschulverhältniss stellen, wenn du gute Gründe hast. Ich hab dazu schon einige Male hier was geschrieben, schau mal hier:
Eins mal gleich vorweg, das wird nicht leicht, zumal die Schule, wie du schreibst die Kinder halten will! Du musst dich auf jeden Fall beeilen, denn es ist schon Mai, bis zu Beginn der Sommerferien musst du ja bescheid wissen! Auf Grund meiner, leider schlechten Erfahrungen, würde ich das, sollten sich die Schuldirektoren quer stellen, die ganze Sache über einen Anwalt regeln lassen!
Wenn eure Wunschschule Nachmittagsbetreuung anbietet und ihr die auch in Anspruch nehmen wollt, die Bezirksschule das aber nicht anbietet, dann dürftest du eigentlich gar keine Probleme haben, das geht auch ohne Antrag. Sind die Direktoren der Schule mit deinem Wunsch einverstanden brauch auch kein Antrag gestellt zu werden!
Ich wünsche dir viel Glück! Und halte uns doch bitte auf dem laufenden ob es klappt!
Lieben Gruß, Biene!
Eingetragen von Biene am 07.05.2008 um 08:18 Uhr
Soviel ich weiß gibt es gar keine Vordrucke für solche Anträge!
Wichtig ist dass dort steht als Betreff: Antrag auf Gastschulverhältnis, und eine wirklich gute Begründung. Auch wichtig, dass die Bezirksschule und die Wunschschule angegeben werden.
Die Adresse von der ADD bekommst du beim Schulamt in eurer Stadt!
Für Rheinland-Pfalz ist die Adresse:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
z.H. ????? bitte nachfragen, hat sich zwischenzeitlich geändert!!!
Postfach 200361
56003 Koblenz!
Lieben Gruß, Biene!
Eingetragen von Biene am 07.05.2008 um 08:27 Uhr
Hallo,
ich finde diese Regelung, dass überall ausser bei Grundschulen freie Schulwahl besteht ja ehrlich gesagt etwas seltsam. Ich komme übrigens aus Niedersachsen.
Beide Schulen bieten KEINE Nachmittagsbetreuung an. Ich hätte nur ausserhalb der Schule eine Betreuung(Tagesmutter wenn man so will). Werde den Antrag so schnell wie möglich stellen, aobwohl meine Tochter ja erst im NÄCHSTEN Jahr eingeschult wird, nur die Anmeldung ist jetzt gewesen.
Es gibt in diesem und gab im letzten Jahr übrigens auch einige Kinder, bei denen die andere Schule möglich war. Werde mich dort nochmal erkundigen, wie die den Antrag durchbekommen haben.
Grüße Melanie
Eingetragen von *Melanie* am 07.05.2008 um 09:31 Uhr
Nur mal so, bei uns war es wiederrum kein Problem, ich hätte Alex in der stattl. Schule anmelden müssen, habe aber gleich gesagt er soll da net hin, er soll in die andere wegen Wohnortsnähe etc. Da gab es nix, was gegen sprach.
Aber ich habe von einigen Bekannten gehört es soll sehr schwer sein, habe da wohl mehr Schwein gehabt als andere. Wenn die genug Anmeldungen haben, dann ist es keinerlei Problem, fehlt jedoch ein Kind, na dann kann es schwer werden.
Ich würde es so legen, das du auch schreibst, da die Schule vor der Schleissung steht möchtest du deinem Kind einen unnötigen Schulwechsel ersparen.
Eingetragen von lause-forschte am 07.05.2008 um 14:51 Uhr
Hallo,
das Argument mit der Schließung zieht leider nicht. :)
Habe aber gerade mit der Dame telefoniert und oh Wunder, plötzlich hat sie Anträge und lässt mir sogar einen zukommen. Mal schauen, wie es weiter geht...
Grüße Melanie
Eingetragen von *Melanie* am 08.05.2008 um 08:11 Uhr
Da drück ich dir die Daumen, dass ihr das hinbekommt.
Meldet man sein Kind auf einer Privatschule an, hat man da kaum Schwierigkeiten. Aber einfach auf eine andere staatliche schicken, da stellen sich manche ganz schön quer.
Eingetragen von junastern am 08.05.2008 um 08:15 Uhr
Hallo Melanie, ich habe genau das selbe Problem wie Du und ich finde es auch, daß es eine Frechheit ist, daß man sich ausgerechnet die Grundschule nicht selbst aussuchen kann! Ich kann Dir nur sagen, daß es hier in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht funktioniert, außer es handelt sich um eine Ganztagsschule und Du kannst belegen, daß beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Ein echter Witz, wenn Du mich fragst. Meine Tochter ging in unseren Nachbarort in den Kindergarten, da er ihr und uns besser gefiel.
Also hat sie nun ja auch ihre ganzen Freunde im Nachbarort. Ich muß dazu sagen, daß wir damals als sie in den KIGA kam auch erst hier her gezogen sind. Jedenfalls gibts im Nachbarort eine Grundschule mit Ganztagsschule und Betreuung bis max. 14:00 Uhr - was für mich echt prima wäre. Da ich grade auf der Suche nach einem Halbtagsjob bin. So, dachte ich, wäre man nicht mehr so eingeschränkt und könnte sich auch was suchen, wo man bis 13:00 Uhr arbeiten kann und nicht nur bis 11:30 Uhr. Allerdings sieht das die Schulleitung nicht so. Nein, die nehmen erst Dein Kind, wenn Du es schon belegen kannst, daß Du so einen Job hast! Also, bist Du doch schon dazu verdammt, keinen ordentlichen Job mehr zu finden, weils einfach zeitlich nicht mehr geht. Die Schule im Wohnort hätte sie freigegeben, also keine Probleme gemacht. Aber die 'Wahlschule' lehnt das ganze aus genanntem Grund ab und daß sie all Ihre Freunde dort hat, interessiert sowieso keinen Menschen. Super oder, sowas soll man dann verstehen!
Vielleicht hast Du ja mehr Glück - ich drück Dir ganz fest die Daumen :o)
Eingetragen von lillifee-69 am 24.06.2008 um 08:54 Uhr