Der Hannoveraner
Zur Rasse des Hannoveraners:
Im Dreieck der Städte Hannover, Lüneburg und Bremen liegt das Gebiet des früheren Herzogtums und Königsreichs Hannover. Es gehört heute zu Niedersachsen, Landeshauptstadt ist Hannover.
Die gezielte Zucht des Hannoveraner Pferdes begann 1735 mit der Gründung des staatlichen Landgestüts in Celle. Schwere Landstuten wurden mit noblen Hengsten, unter anderem aus Holstein und Andalusien, gekreuzt. Aus diesen Paarungen wollte man rittige Pferde für das Militär bekommen, aber auch leistungsfähige Pferde für die Landwirtschaft.
Nach dem II. Weltkrieg setzte man vor allem Trakehner und Englisches Vollblut als Veredler ein - statt Kriegs- und Bauernpferden waren jetzt vielseitige Sportpferde gefragt. Der Hannoveraner verkörpert den Typ des Deutschen Reitpferdes. Er wird heute weltweit gezüchtet und zählt zu den häufigsten Pferderassen.
Das Besondere am Hannoveraner:
Das Sport- und Verkaufszentrum für Hannoveraner Pferde im Ursprungsgebiet ist in Verden/Aller. Dort gibt es außerdem das Deutsche Pferdemuseum, in dem sich Besucher auch über andere Bereiche zum Thema Pferd informieren können.
Das Äußere des Hannoveraners:
Stockmaß 165 bis 175 Zentimeter. Kräftige, oft elegante Statur.
Alle Grundfarben, also Schimmel, Füchse, Braune und Rappen, sind erlaubt.
Die Eigenschaften des Hannoveraners:
Lebhaft, umgänglich; vielseitig, ausdauernd.
Die Nutzung des Hannoveraners:
Vorwiegend im herkömmlichen Turniersport aller Reit- und Fahrdisziplinen.
Gestüt
Gestüte sind private oder staatliche Einrichtungen zur Pferdezucht. Landgestüte befinden sich meist im Eigentum eines Staates oder (Bundes-)Landes. Sie halten Hengste zur Paarung mit eingetragenen fremden Stuten. In einem Haupt- und Landgestüt leben sowohl Hengste als auch Stuten und es wird dort selbst gezüchtet.
In Deutschland gibt es sechs Landgestüte (in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) und vier Haupt- und Landgestüte (Baden-Württemberg, Bayern - früher auch Stammgestüt genannt -, Brandenburg, Sachsen). Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine staatlichen Gestüte.
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