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Familienkur: So erhalten Sie eine Auszeit vom stressigen Alltag

Viele Familien haben das Gefühl, dem stressigen Alltag nicht mehr standhalten zu können.
Tipps für Eltern - Familienleben und Freizeit: Familienkur: So erhalten Sie eine Auszeit vom stressigen Alltag
Inhaltsverzeichnis

Eltern und Kinder leiden an der permanenten Überlastung, reagieren mit körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen oder chronischer Erschöpfung, aber auch mit psychischen Problemen wie Burnout und chronischer Erschöpfung. Ihr größter Wunsch: Einfach mal raus aus dem Alltag, zur Ruhe kommen und endlich auch wieder zusammenzufinden. Eine Familienkur wäre perfekt. Doch wie bekommt man sie bewilligt? Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Wer darf eine Familienkur beantragen?

Grundsätzlich alle, die sich um die Erziehung von Kindern kümmern: also Mütter, Väter, aber auch Großeltern oder Pflegeeltern.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kurmaßnahme?

Die beantragenden Personen müssen nachweisen, dass sie selbst gesundheitliche Probleme haben, die im Zusammenhang mit einer permanenten Überlastung durch Familie, Beruf oder die Pflege von Angehörigen haben. Auch wenn die Kinder häufig krank sind oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, kann ein Kuraufenthalt genehmigt werden.

Welche Kuren gibt es?

98 Prozent aller beantragten Kuren sind Mutter-Kind-Kuren. Aber auch Vater-Kind-Kuren werden immer häufiger beantragt. Die Aussicht, eine dieser beiden Formen genehmigt zu bekommen, sind um einiges aussichtsreicher als Familienkuren. Einer der Gründe dafür ist, dass es nur wenige Einrichtungen gibt, die Familienkuren anbieten.

Wann werden Familienkuren genehmigt?

Für eine Familienkur müssen Sie nachweisen, dass alle Familienmitglieder krank sind. Oder dass beide Elternteile gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass ihnen eine Kur zusteht, sie ihre Kinder während ihrer Abwesenheit aber nicht in der Obhut anderer lassen können. Häufig muss auch nachgewiesen werden, dass alle ambulanten Therapien für die einzelnen Familienmitglieder erfolglos absolviert wurden. Vorsicht: Manchmal kommt es vor, dass die Krankenkasse z. B. den Mann zu einer Kur und die Frau zur Mutter-Kind-Kur schicken wollen. Dann müssen Sie erklären, warum sie gemeinsam verreisen sollten.

Wie beantragt man eine Familienkur?

Zunächst einmal müssen Sie mit Ihrem Hausarzt sprechen. Wenn er für alle Familienmitglieder die entsprechende Diagnose stellt, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das entsprechende Formular. Alternativ können Sie natürlich auch Atteste von verschiedenen Ärzten einreichen. Idealerweise machen Sie sich vor dem Arztbesuch genaue Notizen, wie es Ihnen in den letzten Monaten ergangen ist, was genau in Ihrem Alltag alles zusammengekommen ist, worin Ihre stärksten Beeinträchtigungen (z.B. depressive Verstimmung, Angstzustände etc) liegen und welche Behandlungen sie bereits hinter sich haben.

Was ist bei der Antragsstellung beachten?

Der Antrag bei der Krankenkasse steht und fällt mit der Diagnose des Arztes. Je detaillierter das Krankheitsbild beschrieben ist, umso größer ist die Aussicht auf Bewilligung. Ausschlaggebend ist auch immer, dass die Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der familiären Belastung steht. Und es muss ersichtlich sein, dass es zwingend erforderlich ist, die Familie zur Genesung aus ihrem gewohnten Umfeld herauszunehmen. Wichtige Kriterien sind unter anderem aber auch finanzielle Schwierigkeiten, die Behinderungen eines Familienmitgliedes oder Ihre Situation als Alleinerziehende/r. Bereiten Sie sich auch auf die Möglichkeit vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen damit beauftragt wird, Sie und Ihre Familienmitglieder zu untersuchen, um ein genaueres Urteil zu fällen.

Wie lange dauert eine Familienkur?

In der Regel werden drei Wochen genehmigt. Während des Aufenthalts gibt es für die einzelnen Familienmitglieder verschiedene Therapieprogramme, etwa Sport, Ernährungsberatung, Massagen, Gesprächskreise, Kreativkurse. Es wird aber auch darauf geachtet, dass genügend Zeit für gemeinsame Unternehmungen und gemeinsames Spielen bleibt und so Vater, Mutter und Kinder wieder enger zusammenrücken.

Darf man sich den Kurort aussuchen?

Das hängt von der Krankenkasse ab. Manche geben eine feste Kurklinik vor, andere stellen Ihnen mehrere zur Auswahl und manchmal haben Sie auch die freie Wahl. Je nach Art der Beschwerden macht es aber durchaus Sinn, einen bestimmten Ort zu bevorzugen (z.B. ein Zentrum am Meer oder in den Bergen bei Beschwerden der Atmungsorgane). Entscheidend für die Wahl ist aber auch, ob Ihre Wunschklinik zu Ihrem Wunschtermin überhaupt freie Plätze hat. Während der Schulferien kommt es oftmals zu Engpässen. Erkundigen Sie sich deshalb vorab, ob für Ihre Familie nicht auch ein Kurhaus in Frage kommt, in dem Schulunterricht stattfindet. So können Sie auch außerhalb der Ferien fahren.

Was kostet eine Eltern-Kind-Kur?

Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Familienkur (inklusive Fahrtkosten) zwar, trotzdem müssen die Erwachsenen eine Zuzahlung leisten – in der Regel 10 Euro pro Tag. Für Kinder muss nichts gezahlt werden. Wichtig: Unter Umständen (z.B. bei Erhalt von Arbeitslosengeld II) kann eine Befreiung der Zuzahlung beantragt werden. Auch beim Müttergenesungswerk oder verschiedenen karitativen Verbände gibt es häufig finanzielle Unterstützung. Nachfragen lohnt sich immer.

Muss man für die Kur Urlaub nehmen?

Ähnlich wie bei einem Krankheitsfall oder Krankenhausaufenthalt braucht man als Arbeitnehmer für einen Kuraufenthalt keinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt während des Aufenthalts in vollem Umfang weiter. Er sollte aber unbedingt frühzeitig über Ihre Abwesenheit informiert werden.

Was, wenn der Antrag auf Familienkur abgelehnt wird?

Weit über 100.000 Anträge auf Eltern-Kind-Kuren werden jedes Jahr gestellt. Fast jeder dritte aber bekommt eine Absage – trotz Empfehlung des Arztes. Sehr häufig liegt die Ablehnung an fehlerhaften Anträgen. Lassen Sie sich nicht ermutigen und legen Sie Widerspruch ein. In den meisten Fällen kommt die Genehmigung im zweiten Anlauf. Am besten lassen Sie sich von der städtischen Familienhilfe oder einer anderen Beratungsstelle vor Ort (allein vom Müttergenesungswerk gibt es davon in Deutschland über 1000 Stellen) beim Beantragen der Kur helfen.

Häufig gestellte Fragen

Können beide Elternteile mit Kind zur Kur?

Ja, beide Elternteile können mit zur Kur, denn der Gesetzgeber ermöglicht es der Mutter, dem Vater und Kind, zusammen zur Eltern-Kind-Kur zu fahren. Die Familienkur ist besonders sinnvoll, wenn die Familie im Alltag mit sehr stressigen Situationen, Belastungen und Problemen konfrontiert ist. Leiden lediglich ein Partner und das Kind unter Stress, würde die Krankenkasse die Familienkur sicher ablehnen. Anspruch haben Sie zudem darauf, wenn Ihr Kind ein Krankheitsbild aufweist und die gesamte Familie dadurch belastet ist. Es sollte demnach von der Krankenkasse als therapiebedürftig eingestuft und bewilligt werden. Eine weitere Option ist, dass Mutter oder Vater chronisch krank sind und das Kind die Eltern begleitet.


Was ist eine Familienkur?

Um vom Alltag Abstand zu gewinnen und zusammen mit Fachleuten Lösungen für bestehende Probleme zu finden, dafür ist eine Familienkur ideal. Die Kräftigung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mutter, des Vaters und Kindes sowie der Abbau von Stress stehen im Vordergrund. Das Therapiekonzept ist je nach Indikation sehr vielfältig. Möglich sind beispielsweise folgende Bereiche, die sich auch kombinieren lassen:

  • Medizin
  • Pädagogik
  • Erziehung
  • Psychosozialer Bereich
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • Psychotherapie
  • Entspannungsmethoden
  • Physio- und Bewegungstherapie
  • Ernährung

Anhand eines individuell abgestimmten Therapieplans, der die Situation der Familie berücksichtigt, werden genaue Behandlungen und Therapiemaßnahmen erstellt. Der Hausarzt füllt ein Attest aus und entscheidet dabei, ob die Kur eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme sein soll. Danach wird die Kur bei der Krankenkasse beantragt.


Wo kann man eine Familienkur machen?

Es gibt in Deutschland mehr als hundert Kurkliniken, die sich meist in landschaftlich schönen Gebieten befinden. Die Krankenkassen schlagen der Familie, nachdem sie den Antrag bewilligt haben, Kurkliniken vor. Bei der Auswahl haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Entscheiden Sie selber, ob die Klinik beispielsweise lieber am Meer oder in einem Gebirge liegen soll. Sie muss natürlich im gewünschten Zeitraum freie Termine zur Verfügung haben.


Unterschied Familienkur und Mutter-Kind-Kur?

Der Unterschied ist, dass bei einer Familienkur beide Elternteile mit dem Kind daran teilnehmen, da alle mit vorliegenden Belastungen schwer umzugehen wissen, und bei der Mutter-Kind-Kur fahren nur die Mutter und der Nachwuchs. Letztere eignet sich auch für Alleinerziehende, die nicht nach Möglichkeiten suchen müssen, wo das Kind während der Abwesenheit bleibt.


Welche Kliniken sind empfehlenswert für Familienkuren?

Es gibt Kliniken in verschiedenen empfehlenswerten Regionen, beispielsweise:

  • Nord- und Ostseeheilbäder
  • Klinikstandorte an den bayerischen Fluss- und Seeufern
  • baden-württembergische Luftkurorte
  • Thüringen
  • Kurbäder mit allergenarmen heilklimatischen Vorteilen

Beliebt sind beispielsweise die Ostsee-Kurklinik Fischland in Wustrow und die Ostsee-Klinik Grömitz


Familienkur an der Ostsee - wie beantragen?

Die Ostsee ist bekannt für die traumhaften Strände, das milde, gemäßigte Klima und die vielen Sonnenstunden. Damit ist sie der optimale Ort, neben den Therapiemaßnahmen zusammen mit der gesamten Familie ausgiebige Spaziergänge und Bäder im Meer zu unternehmen. Dies fördert den Entspannungseffekt. Bezüglich des Antrags auf Bewilligung und Kostenübernahme ist die Krankenversicherung zuständig. Die notwendigen Formulare füllt der Arzt unter der Angabe der vorliegenden Gründe aus. Er ist immer der erste Ansprechpartner und entscheidet, ob eine Kur notwendig ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.


Familienkur und privat versichert - was muss ich beachten?

Für Mütter und ihr Kind gehört die Kur bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Pflichtleistung. Privat Versicherte sollten beachten, dass sie kein Standard-Leistungsbestandteil sind. Die Kosten werden lediglich übernommen, wenn der Vertrag diesen Bestandteil umfasst, das heißt, spezielle Zusatztarife abgeschlossen werden. Ein Eigenanteil muss auch hier entrichtet werden. Er ist in der Regel höher als bei den gesetzlich Versicherten. Je nach Kurklinik müssen Sie mit rund 70 Euro und für Ihr Kind mit 40 bis 60 Euro pro Tag rechnen. Berechtigte Privatversicherte bekommen eventuell über die Beihilfe weitere Zuschüsse. Sie können die Kosten in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen, wenn die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wurde.


Kann ich mit einem Pflegekind auf Familienkur?

Familien mit Pflegekindern haben im Alltag ebenso Herausforderungen zu meistern. Nicht selten haben sie im Vorfeld traumatisierende Erfahrungen gemacht und benötigen häufig spezielle Hilfe. Zudem ist plötzlich eine neue Familie da. Das Zusammenspiel ist nicht immer so einfach, sodass manche Pflegeeltern an ihre Belastungsgrenzen kommen können. Schwerpunktkuren sind speziell auf entsprechende Probleme ausgelegt. So ist eine Familienkur mit einem Pflegekind ebenso möglich, wenn die Notwendigkeit durch einen Arzt attestiert wurde.


Was kostet eine Familienkur, wenn ich diese selbst zahlen muss?

Es ist möglich, eine Vorsorgemaßnahme in Anspruch zu nehmen und diese selbst zu zahlen. Das bieten viele Kliniken an. In diesem Fall sind weder ein ärztliches Attest noch eine Bewilligung durch die Krankenversicherung notwendig. Die genauen Kosten sind vom jeweiligen Angebot und der ausgewählten Kurklinik abhängig. Die Kurklinik Heilbad Heiligenstadt in Thüringen bietet eine Mutter-Kind-Kur beispielsweise ab rund 350 Euro pro Person und Woche an. Im Preis ist Halbpension enthalten.


Wo kann ich mich zu einer Familienkur beraten lassen?

Sie werden bei Ihrer Krankenkasse ausführlich beraten, welche Kuren es für die Familie gibt und wo sich entsprechende Kliniken befinden. In Deutschland gibt es zahlreiche Beratungsstellen, Institutionen und Verbände wie das Müttergenesungswerk und die Kur+Reha GmbH. Entsprechende Stellen helfen Ihnen, Widerspruch einzulegen, falls der Antrag abgelehnt wird.


Familienkur mit Hund - geht das?

Wenn die Eltern auf Kur gehen, wünschen sich zahlreiche Hundebesitzer, dass auch ihr Vierbeiner dabei sein kann. Wer möchte das Tier schon mehrere Wochen irgendwo anders unterbringen? Auch der Kurerfolg könnte darunter leiden. Manche Kliniken erlauben es daher, den Hund mitzubringen. Fragen Sie einfach bei der Krankenkasse und Klinik nach.


Gibt es spezielle Familienkuren für Kinder mit ADS?

Je nach Bedarf und ärztlicher Diagnose kann eine mehrwöchige Kur bei ADHS sinnvoll sein. Betroffene Kinder sind hyperaktiv, unaufmerksam und impulsiv. Spezialisierte Kurkliniken mit erfahrenem Personal und ADHS-Fachprogrammen sind direkt auf das Krankheitsbild zugeschnitten und bieten ein vielfältiges Behandlungsprogramm. Eltern, die für ein hochsensibles Kind mit ADHS verantwortlich sind, leiden manchmal psychisch und körperlich, sodass sich die Familienkur, die im Umgang mit ADHS-Kindern viel Erfahrung hat, in der Regel gut begründen lässt. Sie bekommen Unterstützung im Umgang mit dem Kind. Der Nachwuchs wird beispielsweise in der Konzentrationsfähigkeit und altersgerechten Entwicklung gestärkt. Für eine Behandlung von schweren Krankheitsverläufen eignet sich eher ein stationärer Aufenthalt.


Familienkuren und die Ansprechpartner bei den Krankenkassen: Beispiele AOK, TK, Barmer, BKK, DAK

Die eigene Krankenkasse informiert über die gültigen Regelungen und Zuzahlungen. Beispiel AOK: Sie prüft den Antrag auf die Kur und benachrichtigt Sie. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann es beispielsweise folgende AOK sein:

- AOK Baden-Württemberg: 0800/2652965
- AOK Bayern: 089/54442155
- AOK Bremen/Bremerhaven: 0421/1761-77111
- AOK Hessen: 0800/0000255
- AOK Niedersachsen: 0800/0265637
- AOK Nordost: 0800/2650800
- AOK Nordwest: 0800/2655000
- AOK Rheinland/Hamburg: 0800/0326326
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 0800/4772000
- AOK Sachsen-Anhalt: 0800/2265725
- AOK Plus: 0800 / 1059000

Barmer: 0800/3331010

BKK: 0049/403002-802

TK (Techniker Krankenkasse): 0800 - 285 85 85 (kostenlos)

Knappschaft: 08000200501

Es gibt überall die passenden Ansprechpartner, mit denen Sie sich in Verbindung setzen können. Sie beraten individuell und prüfen die Möglichkeiten.


Familienkur in Österreich: Wie ist es hier geregelt?

In Österreich sind Familienkuren weitgehend unbekannt. Es gibt Projekte von Sozialversicherungsanstalten, die sich an die Idee einer Mutter-Kind-Kur anlehnen und einen ähnlichen Aufenthalt anbieten, zum Beispiel MIA-Miteinander Auszeit der Gebietskrankenkasse von Oberösterreich. Der Verein MUKIKU setzt sich ebenso dafür ein, dass die Krankenkassen Mutter-Kind-Kuren in ihr Programm aufnehmen.


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