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Mehr Zeit für die Familie dank Elterngeld

Mit den Partnermonaten können auch Väter ganz nah dabei sein.

@pixabay

Während das Erziehungsgeld, das frisch gebackenen Eltern bis zum Jahr 2006 nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt wurde, einkommensunabhängig war, ist die Höhe des Elterngeldes vom Nettoeinkommen des Jahres vor der Geburt abhängig. Es kann bis zu 1800 Euro betragen und schafft so auch für gutverdienende Eltern einen echten Anreiz, nach der Geburt zu Hause zu bleiben. Das Besondere sind die Partnermonate. Diese sind nur zu bekommen, wenn der Papa ebenfalls Elternzeit nimmt, wodurch viele Väter sich erstmals dafür entscheiden, ebenfalls in Elternzeit zu gehen. Insofern ist das Modell ein voller Erfolg, auch wenn noch nicht alle Chefs von dem Konzept überzeugt sind.

In Europa wird ganz verschieden mit Eltern umgegangen

Zum Vergleich: In der Schweiz bekommen frisch gebackene Väter nur einen Tag Urlaub und auch arbeitende Mütter haben es nicht immer leicht. In Schweden bleiben Väter hingegen etwas länger in Elternzeit und auch dem Thema Sechs-Stunden-Tag gegenüber ist man offener. Eine Verkürzung der regulären Arbeitszeit würde es leichter machen, Kinder und Karriere unter einen Hut zu bekommen, und zwar für beide Eltern. Mit dem Elterngeld Plus können Mama und Papa das ausprobieren und so sogar das Elterngeld erhöhen, wie bei elterngeld.de beschrieben wird. Auf diese Weise sind Eltern bestimmt bei den wichtigsten Momenten dabei: Krabbeln lernen, die ersten Worte, die ersten Schritte und natürlich die ersten Zähnchen. So bekommt man als Elternteil die ersten Phasen der Entwicklung des Kindes sicherlich mit. Wenn beide Partner gerade in schwierigen Entwicklungsphasen wie dem Zahnen gemeinsam für ihren Nachwuchs da sein können, stärkt das den Zusammenhalt und entlastet.

Wer kann die Partnermonate beantragen?

Die Partnermonate kann jeder beantragen, der auch einen Anspruch auf das Basiselterngeld hat. Allerdings müssen dafür beide Elternteile in Elternzeit gehen, wodurch sich der Gesamtanspruch von 12 auf 14 Monate verlängert. Nimmt Papa also keine Elternzeit, gehen dem Paar zwei Monate Elterngeld verloren. Allerdings gilt das nur, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt auch berufstätig war, denn nur dann kann der Partner seine Arbeitszeit deutlich verringern und nicht oder in Teilzeit (maximal 30 Std. / Woche) arbeiten.

Müssen die Eltern verheiratet sein, um Partnermonate zu bekommen?

Auch ledige Eltern können die Partnermonate beantragen, allerdings müssen sie beide mit dem Kind in einem Haushalt leben und es auch selbst betreuen. Ist das Kind in der Krippe, dann besteht kein Anspruch auf die Partnermonate.

Alleinerziehende können die Partnermonate für sich selbst in Anspruch nehmen, allerdings nur dann, wenn sie mit dem Kind allein zusammenleben und vor der Geburt ein Einkommen erzielt haben. Ist das nicht der Fall, bekommen sie nur die Basisleistung.

Wir hoch ist das Elterngeld in den Partnermonaten?

Die Höhe des Elterngeldes ist ein entscheidender Faktor, ob die Partnermonate in Anspruch genommen werden können. Immerhin laufen die regelmäßigen Kosten weiter, und für das Kind müssen viele Anschaffungen gemacht werden. Es wächst regelmäßig aus seiner Kleidung heraus, braucht bestimmte Möbel und Spielzeuge und vieles mehr.

In der Elternzeit bekommen die Eltern kein Gehalt, das Elterngeld kommt vom Staat. Dementsprechend beträgt es auch nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens, nämlich 65% bis 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, welches 12 Monate vor der Geburt des Kindes erzielt wurde.

Eltern gemeinsam daheim im Mutterschutz

Viele Elternpaare entscheiden sich dafür, gemeinsam in den ersten acht Wochen nach der Geburt zu Hause zu bleiben. Streng genommen befindet sich dann nur der Vater in Elternzeit, während die Mutter noch im Mutterschutz ist. Allerdings wird der Mutterschutz auf die Elternzeit der Mutter angerechnet.

Ist es sinnvoll, die ersten acht Wochen gemeinsam zu verbringen? Natürlich ist diese „Nestzeit“ eine ganz besondere, magische und einzigartige Zeit. Allerdings schlafen die meisten Kinder in dieser Zeit beinahe durchgehend (Ausnahmen gibt es natürlich immer). Manche Eltern wählen für die Partnermonate darum einen späteren Zeitpunkt und Papa nimmt nach der Geburt ein paar Tage Urlaub.

Trotz Elternzeit ein paar Stunden arbeiten – mit Elterngeld Plus

Das Konzept Elterngeld Plus ermöglicht die Verbindung von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung. Wer nebenbei in Teilzeit arbeitet, kann aus einem Monat Elternzeit zwei machen. Die Wochenarbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten, der Elterngeldbezug verringert sich. Der Sockelbetrag von 300 Euro wird jedoch immer ausgezahlt.

Die Sache mit dem Arbeitgeber

Die Elternzeit und die Partnermonate müssen vom Arbeitgeber nicht bewilligt werden, er darf sie nicht verbieten. In der Praxis ist es jedoch so, dass nicht alle Arbeitgeber dem Thema gegenüber aufgeschlossen sind. Immerhin müssen sie für einige Wochen auf einen fähigen Mitarbeiter verzichten.

Der Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen vor dem geplanten Start beim Arbeitgeber abgegeben werden. Das gilt, wenn die gemeinsame Zeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes verbraucht werden soll. Elternzeit kann jedoch auch bis zum achten Geburtstag beantragt werden. Dann beträgt die Antragsfrist 13 Wochen. Hat man die Frist für den Antrag versehentlich überschritten, dann verschiebt sich der Zeitpunkt einfach nach hinten.

Der Arbeitgeber hat das Recht, genau über den geplanten Zeitraum informiert zu werden. Man muss das also gut planen, denn eine Verlängerung ist nur mit seiner Zustimmung möglich.

Der Antrag sollte nicht vor Beginn des Kündigungsschutzes von acht Wochen abgegeben werden.

Elterngeld und die Steuer

Am Ende des Jahres gibt es für manche Eltern eine böse Überraschung, denn das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wird mit dem Einkommen zusammengerechnet. Das erhöht in vielen Fällen den Steuersatz und führt zu einer höheren Steuerlast. Am besten lässt man sich hierzu von seinem Steuerberater informieren, denn in manchen Fällen kann es Sinn machen, vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln. Das muss dann allerdings schon zu Beginn der Schwangerschaft passieren.

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